Trifokallinsen /Multifokallinsen: Kosten
Multifokallinsen (auch Trifokallinsen) kommen häufig zur Korrektur der Alterssichtigkeit und des Grauen Stars zum Einsatz. Sie ermöglichen wieder scharfe Sicht auf allen Entfernungen. Die Multifokallinse ersetzt die natürliche Augenlinse, die im Alterungsprozess an Elastizität verliert und sich somit nicht mehr auf unterschiedliche Entfernungen einstellen kann. Auch das altersbedingte Auftreten des Grauen Stars ist nach einer Multifokallinsen-Behandlung nicht mehr möglich.
ICL Linsen / Phake Linsen: Kosten
Bei der ICL Linse (Phake Intraokularlinse) handelt es sich um eine Kunstlinse, die zusätzlich zur natürlichen Augenlinse sanft in das Auge eingesetzt wird. Durch die Implantation einer ICL/ Phaken Intraokularlinse können Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmungen korrigiert werden. Insbesondere Patienten mit besonders starken Dioptrien profitieren von der Phaken Intraokularlinsen-Implantation.
Monofokallinsen: Kosten
Eine Monofokallinse, auch Einstärkenlinse genannt, ermöglicht gute Sicht auf einer Distanz, meist in der Ferne. Für kurze Entfernungen ist weiterhin eine Sehhilfe notwendig. Die Monofokallinse kann zur Behandlung der Alterssichtigkeit oder des Grauen Stars anstelle der natürlichen Linse in das Auge eingesetzt werden. Bei der Behandlung des Grauen Stars werden die Kosten für Monofokallinsen von der Krankenkasse in der Regel übernommen.
Linsenimplantation Kosten:
Erstattung Krankenkassen
Die Kosten für eine Linsenimplantation werden von manchen privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise übernommen.
Nach der ärztlichen Voruntersuchung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Mit diesem können Sie bei Ihrer Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme Ihrer MIOL (Multifokallinse) oder ICL (Phake Linse) Behandlung stellen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel lediglich die Kosten für die Behandlung des Grauen Stars mit Monofokallinsen. Ihre nach Abschluss der Behandlung ausgestellte Rechnung können Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
CARE Vision kann keine Garantie für die Rückerstattung Ihrer Auslagen durch die Krankenkasse übernehmen. Ist die Linsenbehandlung medizinisch nicht notwendig (sprich, ist eine Korrektur der Sehkraft auch durch Brille und Kontaktlinsen möglich) beteiligen sich gesetzliche Krankenkassen in der Regel nicht an den Behandlungskosten.
Linsenbehandlung: Steuerliche Abzugsfähigkeit
Eine Augenbehandlung durch Augenlasern oder eine Linsenimplantation ist als außergewöhnliche Belastung in der Regel von der Steuer absetzbar.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat hierzu im Jahr 2006 beschlossen: „Bei Steuerpflichtigen, die sich einer Augen-Laser Operation unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation stellt somit eine Heilbehandlung dar. Die Operationsmethode ist auch wissenschaftlich anerkannt. Daher beschlossen die Vertreter der Länder, die Aufwendungen ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EstG anzuerkennen.“
Die Behandlungen bei CARE Vision werden vom behandelnden Arzt nach GOÄ in Rechnung gestellt. Die Höhe der zumutbaren außergewöhnlichen Belastungen ist von Ihrem Einkommen und Ihren individuellen Lebensumständen abhängig. Für die tatsächliche steuerliche Absetzbarkeit kann CARE Vision keine Garantie aussprechen.