Führerscheingutachten Nürnberg

Für den Erwerb und Erhalt bestimmter Führerscheinarten für Personenbeförderung und Gütertransport ist bei der Führerscheinstelle die Vorlage eines Führerscheingutachtens notwendig. Auch Fehlsichtige mit weniger als 70% Sehschärfe benötigen dieses Dokument, um ihre persönliche Fahrerlaubnis zu erhalten. In der CARE Vision Augenklinik in Nürnberg stellen unsere Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde ein solches Führerscheingutachten nach gründlicher Untersuchung der Augen aus.


1. Was ist ein augenärztliches Führerscheingutachten?

Das im Sprachgebrauch einfach „Führerscheingutachten“ genannte Dokument heißt offiziell „Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung, Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung“. Dieses dürfen, im Gegensatz zu einem einfachen Sehtest, nur niedergelassene Augenärztinnen und Augenärzte nach einer umfassenden Untersuchung der Augen ausstellen. Es zählt zu den für den Erwerb und auch Erhalt einer Fahrerlaubnis wichtigsten Dokumenten bei der Führerscheinstelle.

In der CARE Vision Augenklinik in Nürnberg können unsere Augenärztinnen und Augenärzte diese Untersuchung nach vorheriger Terminvereinbarung in der Regel auch kurzfristig durchführen.


2. Wer benötigt ein augenärztliches Führerscheingutachten?

Ein augenärztliches Führerscheingutachten wird für Erwerb und auch Erhalt der folgenden Führerscheinklassen benötigt:

  • LKW-Führerschein (C, CE, C1, C1E) – Busführerschein (D, DE, D1, D1E)
  • Lizenz zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 12 Abs. 6 und § 48 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
  • LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast (sofern der Führerscheininhaber älter als 50 Jahre ist, alle 5 Jahre Erneuerung)

Aber auch Menschen mit einer eingeschränkten Sehschärfe von unter 70% benötigen ein augenärztliches Führerscheingutachten für den Erwerb des Führerscheins der Klassen A, B und BE (Motorrad- und Kfz-Führerschein).


3. Was wird beim augenärztlichen Führerscheingutachten geprüft?

Im Gutachten gibt die Augenärztin/ der Augenarzt an, ob die notwendigen Anforderungen nach Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung ohne Sehhilfe erreicht, mit Sehhilfe erreicht oder nicht erreicht wurden. Zudem müssen eventuell notwendige Auflagen oder Beschränkungen dort aufgeführt werden. In der CARE Vision Augenklinik Nürnberg sind alle notwendigen Untersuchungsgeräte zur Ausstellung des augenärztlichen Gutachtens vorhanden.

Im Gutachten gibt die Augenärztin/ der Augenarzt an, ob die notwendigen Anforderungen nach Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung ohne Sehhilfe erreicht, mit Sehhilfe erreicht oder nicht erreicht wurden. Zudem müssen eventuell notwendige Auflagen oder Beschränkungen dort aufgeführt werden. In der CARE Vision Augenklinik Nürnberg sind alle notwendigen Untersuchungsgeräte zur Ausstellung des augenärztlichen Gutachtens vorhanden.

Für die Ausstellung des Gutachtens führt die Augenärztin/ der Augenarzt folgende Untersuchungen durch:

  • Zentrale Tagessehschärfe nach DIN 58220
  • Farbensehen
  • Gesichtsfeld
  • Beweglichkeit
  • Kontrast- oder Dämmerungssehen

4. Kosten Führerscheingutachten

Die Kosten für das augenärztliche Führerscheingutachten betragen bei CARE Vision Nürnberg ca. 75 Euro. Darin enthalten ist die umfassende ärztliche Untersuchung der Augen gemäß den behördlichen Anforderungen durch eine unserer niedergelassenen Augenärztinnen oder durch einen unserer niedergelassenen Augenärzte. Das Gutachten hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.


5. Was tun, wenn nicht bestanden?

Die Gründe für ein Nicht-Bestehen des augenärztlichen Führerscheingutachtens können sehr unterschiedlicher Natur sein. Denn hier werden die Grundfunktionen des Auges, die für ein sicheres Fahren notwendig sind, genauestens überprüft – sollte es an einer oder mehreren Stellen Handlungsbedarf geben, stellt dies der behandelnde Augenarzt oder die behandelnde Augenärztin fest. Ist das Sehvermögen etwa aufgrund einer KurzsichtigkeitWeitsichtigkeit und/oder Hornhautverkrümmung eingeschränkt, kann dies in aller Regel durch eine Augenlaserbehandlung korrigiert werden. Liegt eine sehr starke Fehlsichtigkeit, der Graue Star oder eine ausgeprägte Alterssichtigkeit vor, kann eine Linsenbehandlung die Wiederherstellung der Sehkraft ermöglichen. Selbstverständlich beraten wir unsere Patienten auf Wunsch umfassend über mögliche Behandlungsmethoden.