LINSENIMPLANTATION KOSTEN AUF EINEN BLICK
Trifokal-/Multifokallinsen
Die Multifokallinsen (auch Trifokallinsen) ermöglichen auch bei Alterssichtigkeit wieder scharfe Sicht auf allen Entfernungen. Denn die Multifokallinse ersetzt die natürliche Augenlinse, die im Alterungsprozess an Elastizität verliert und sich somit nicht mehr auf unterschiedliche Entfernungen einstellen kann. Auch zur Behandlung des Grauen Stars wird die Multifokallinse sehr häufig verwendet.
Abrechnung gem. GOÄ nach Abschluss der Behandlung.
ca.2.700€/Auge
ICL Linsen Behandlung
Bei der ICL Linse (Phake Intraokularlinse) handelt es sich um eine Kunstlinse, die zusätzlich zur natürlichen Augenlinse sanft in das Auge eingesetzt wird. Durch die Implantation einer ICL/ Phaken Intraokularlinse können Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmungen korrigiert werden. Insbesondere Patienten mit besonders starken Fehlsichtigkeiten profitieren von der Phaken Intraokularlinsen-Implantation.
Abrechnung gem. GOÄ nach Abschluss der Behandlung.
ca.2.900€/Auge
MASSGESCHNEIDERTE
FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN
CARE Vision bietet Ihnen eine zinsgünstige und unbürokratische Ratenzahlung der Behandlungskosten für Ihre Linsenimplantation (Bonität vorausgesetzt). Bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monatsraten ist sogar eine 0% Finanzierung ohne Anzahlung möglich.
Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten der Ratenzahlung:
Finanzierungsrechner
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Finanzierungsoption
Monatlicher Betrag
ERSTATTUNG KRANKENKASSEN
Die Kosten für eine Linsenimplantation werden von manchen privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise übernommen.
Nach der ärztlichen Voruntersuchung erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, mit dem Sie bei Ihrer Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme Ihrer MIOL (Multifokallinse) oder ICL (Phake Linse) Behandlung stellen können.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel lediglich die Kosten für die Behandlung des Grauen Stars mit Monofokallinsen. Ihre nach Abschluss der Behandlung ausgestellte Rechnung können Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
CARE Vision kann keine Garantie für die Rückerstattung Ihrer Auslagen durch die Krankenkasse übernehmen. Ist die Linsenbehandlung medizinisch nicht notwendig (sprich, ist eine Korrektur der Sehkraft auch durch Brille und Kontaktlinsen möglich) beteiligen sich gesetzliche Krankenkassen in der Regel nicht an den Behandlungskosten.
STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT
Eine Augenbehandlung durch Augenlasern oder eine Linsenimplantation ist als außergewöhnliche Belastung in der Regel von der Steuer absetzbar.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat hierzu im Jahr 2006 beschlossen: „Bei Steuerpflichtigen, die sich einer Augen-Laser Operation unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation stellt somit eine Heilbehandlung dar. Die Operationsmethode ist auch wissenschaftlich anerkannt. Daher beschlossen die Vertreter der Länder, die Aufwendungen ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EstG anzuerkennen.“
Die Behandlungen bei CARE Vision werden vom behandelnden Arzt nach GOÄ in Rechnung gestellt. Die Höhe der zumutbaren außergewöhnlichen Belastungen ist von Ihrem Einkommen und Ihren individuellen Lebensumständen abhängig. Für die tatsächliche steuerliche Absetzbarkeit kann CARE Vision keine Garantie aussprechen.